Häufig gestellte Fragen (FAQs)




Das Meldesystem bietet Kirchenmitgliedern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie anderen Personen einen geschützten und vertraulichen Kanal, um Hinweise auf jegliche Form von Fehlverhalten innerhalb der Kirche zu übermitteln.
Durch das Meldesystem erhalten Sie Anonymität und Vertraulichkeit garantiert, sodass Sie Hinweise ohne Befürchtungen vor Konsequenzen einreichen können. Es stellt eine alternative Methode dar, um sicherzustellen, dass Ihre Meldung objektiv behandelt wird.
Ja, Meldungen über das Meldesystem werden vertraulich behandelt und können auf Wunsch anonym eingereicht werden. Die Angabe Ihrer Identität kann jedoch hilfreich sein, falls während der Prüfung der Meldung weitere Klärungen erforderlich sind. Die Entscheidung darüber liegt aber natürlich immer bei Ihnen.
Sie können ein breites Spektrum von Fehlverhalten melden, darunter Verstösse gegen die Berufsethik sowie Missbrauch, Betrug, Belästigung, Diskriminierung, Sicherheitsrisiken und sonstiges Fehlverhalten.
Ja, Sie können das System nutzen, um Meldungen über Personen innerhalb oder ausserhalb der Kirche abzugeben, unabhängig von deren Position oder Rolle.
Das Meldesystem ist eine browserbasierte Webanwendung. Sie können über gängige Browser wie Firefox, Chrome, Safari usw. von verschiedenen Geräten darauf zugreifen, darunter Mobiltelefone, Tablets und Computer.
Es ist hilfreich, so viele Details wie möglich anzugeben: Beteiligte Personen, Ort, Zeitpunkt und Art des Vorfalls sowie unterstützende Belege oder Zeugen, falls vorhanden.
Ihre Meldung wird vom zuständigen Team geprüft. Bei Bedarf können zusätzliche Informationen über den internen Chat des Meldesystems angefordert werden. Wir empfehlen daher, sich nach ihrer Meldung regelmässig einzuloggen, um auf etwaige Nachrichten oder Fragen zu antworten.
Die Anwältin Andrea Gisler betreut das Meldesystem «Kirche schaut hin» und bearbeitet die eingehenden Meldungen. Andrea Gisler ist Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin und vertritt Opfer in Strafverfahren. Von 2002 bis 2011 war sie Personalombudsfrau der Zürcher Kantonalkirche.
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Komplexität der Meldung ab. Alle Meldungen werden umgehend und sorgfältig bearbeitet.
Ja, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber werden vor Vergeltungsmassnahmen geschützt. Vergeltung wegen einer Meldung von Fehlverhalten ist untersagt und kann disziplinarische und/oder rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Ja, Sie können den Status Ihrer Meldung jederzeit nachverfolgen. Nach Abgabe einer Meldung erhalten Sie einen Code, um auf Ihre Meldung und deren Status zuzugreifen. Sie können darüber sogar (anonym) mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder der zuständigen Sachbearbeiterin kommunizieren.
Böswillige Falschmeldungen sind untersagt und können rechtliche Schritte zur Folge haben. Das Meldesystem soll verantwortungsbewusst genutzt werden.
Wir halten Sie während der Prüfung einer Meldung auf dem Laufenden und teilen allgemeine Ergebnisse und Massnahmen mit, ohne Einzelheiten mitzuteilen.
Ja, das Meldesystem ist rund um die Uhr verfügbar.
Ja, das Meldesystem entspricht den geltenden Datenschutzgesetzen, um Ihre Daten zu schützen.
Das Meldesystem verfügt über starke Sicherheitsvorkehrungen, darunter TLS-Verschlüsselung, Zugangskontrollen und regelmässige Sicherheitsprüfungen.
Ihre Meldung wird vertraulich behandelt und ist nur autorisiertem Personal zugänglich.
Ja, Sie können relevante Dateien oder Belege anhängen, um mehr Kontext zu liefern. Bitte beachten Sie, dass Sie die Dateien nicht unter Verletzung der Strafrechtsbestimmungen betreffend den Geheim- und Privatbereich erhalten haben dürfen (z.B. heimlichen Bild- oder Tonaufnahmen im privaten Bereich).
Die Meldungen werden so lange sicher aufbewahrt, wie es für die Durchführung der Prüfung und die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen erforderlich ist. Nach Abschluss der Prüfung werden die Daten gemäss den Richtlinien zur Datenaufbewahrung drei Jahre lang aufbewahrt.
In der Regel können Meldungen nach deren Abgabe nicht mehr bearbeitet oder gelöscht werden. Sie können jedoch die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen unserer Datenschutzrichtlinie widerrufen. Sie sind ausserdem jederzeit in der Lage, zusätzliche Informationen zu Ihrem Bericht über das Meldesystem bereitzustellen.