Das Meldesystem bietet Kirchenmitgliedern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie anderen Personen einen vertraulichen und geschützten Kanal, um Hinweise auf jegliche Form von Fehlverhalten innerhalb der Kirche zu übermitteln.
Durch das Meldesystem können Sie Hinweise ohne Befürchtungen vor Nachteilen einreichen. Ihre Meldung wird strikt vertraulich behandelt. Eine Weiterleitung bzw. Weitergabe Ihrer Meldung an die zuständigen Stellen erfolgt nur, sofern sie ausdrücklich zugestimmt haben. Vergeltungsmassnahmen wegen einer Meldung von Fehlverhalten sind untersagt und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Ja, Sie können entscheiden, ob Sie bei der Meldung Ihren Namen angeben oder ob Sie anonym bleiben wollen. Die Offenlegung Ihrer Identität kann jedoch hilfreich sein, falls während der Prüfung der Meldung weitere Klärungen erforderlich sind. Die Entscheidung darüber liegt aber immer bei Ihnen, da eine Weiterleitung an zuständige Stellen zur Weiterbehandlung Ihrer Meldung nur nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung erfolgt.
Sie können ein breites Spektrum von Fehlverhalten melden, darunter vor allem Verstösse gegen den Verhaltenskodex zum Umgang mit Macht, der der Prävention von sexueller Ausbeutung und spirituellem Missbrauch dient. Aber auch Meldungen, u.a. beispielsweise zu Betrugshandlungen, Datenschutzverletzungen und sonstigem Fehlverhalten, werden entgegengenommen.
Ja, Sie können das System nutzen, um Meldungen über Personen innerhalb oder ausserhalb der Kirche abzugeben, unabhängig von deren Position oder Funktion.
Es ist hilfreich, so viele Details wie möglich anzugeben: Beteiligte Personen, Ort, Zeitpunkt und Art des Fehlverhaltens sowie unterstützende Beweise, Unterlagen oder Zeugen, falls vorhanden. Selbstverständlich können Sie sich auch auf wenige Informationen beschränken, wenn es Ihnen nicht möglich ist oder schwerfällt, detaillierte Angaben zu machen.
Ja, Sie können relevante Dateien oder Belege anhängen. Senden Sie uns aber bitte keine Foto- oder Ton-Dateien, die Sie unter Verletzung der Strafrechtsbestimmungen betreffend den Geheim- und Privatbereich erhalten haben. Also zum Beispiel keine heimlichen Bild- oder Tonaufnahmen im privaten Bereich. Widerrechtlich erlangte Foto- und Tondateien können die Abklärungen zur Gänze gefährden, so dass diesbezüglich darauf verzichtet werden muss.
Ihre Meldung wird von einer unabhängigen externen Person unverzüglich und sorgfältig geprüft, die als einzige Person Zugriff auf Ihre Meldung hat: Rechtsanwältin lic. iur. Andrea Gisler: https://www.gislerhaltiner.ch/ueber-uns/andrea-gisler. Bei Bedarf können zusätzliche Informationen über den internen Chat des Meldesystems angefordert werden. Wir empfehlen daher, sich nach Ihrer Meldung regelmässig einzuloggen, um auf etwaige Nachrichten oder Fragen zu antworten. Die Angabe von Kontaktdaten kann die Kommunikation erleichtern.
Ja, Sie können den Status Ihrer Meldung jederzeit nachverfolgen. Nach der Abgabe einer Meldung erhalten Sie einen Code, um auf Ihre Meldung und deren Status zuzugreifen. Sie können über den internen Chat des Meldesystems (anonym) mit der der unabhängigen externen Person kommunizieren.
Die das Meldesystem betreuende Person, Rechtsanwältin lic. iur. Andrea Gisler, hält Sie während der Prüfung einer Meldung auf dem Laufenden und teilt Ergebnisse und Massnahmen mit.
Böswillige Falschmeldungen sind untersagt und können rechtliche Schritte zur Folge haben. Böswillig ist jede Meldung, die bewusst oder grobfahrlässig falsche Inhalte hat. Das Meldesystem soll verantwortungsbewusst genutzt werden.
Das Meldesystem verfügt über starke Sicherheitsvorkehrungen, darunter TLS-Verschlüsselung, Zugangskontrollen und regelmässige Sicherheitsprüfungen.
Die Meldungen werden gemäss den einschlägigen Datenschutzbestimmungen so lange sicher aufbewahrt, wie es für die Durchführung der Prüfung und die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen erforderlich ist.
In der Regel können Meldungen nach deren Abgabe nicht mehr bearbeitet oder gelöscht werden. Sie sind aber jederzeit in der Lage, zusätzliche Informationen zu Ihrem Bericht über das Meldesystem bereitzustellen. Im Weiteren können Sie der das Meldesystem betreuenden Person, Rechtsanwältin lic. iur. Andrea Gisler, jederzeit bekanntgeben, dass Sie Ihre Meldung als Ganzes löschen lassen wollen. Sie wird dies bei der Entwicklerin des Meldesystems in Auftrag geben.